Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kostenschwein
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, n.
Schwein, das der Grund- und Waldherr zusätzlich zur Mast treiben lassen darf als Ausgleich für die Mahlzeit, die er anläßlich der Kennzeichnung der zur Eichelmast berechtigten Schweine für Holzgraf, Förster (II 1) und Bestanderben zu geben verpflichtet ist
- 15./16. Jh. BeitrNRh. 20 (1905) 21
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