Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kostordnung

Kostordnung

, f.


I Verordnung gegen den übermäßigen Aufwand bei Hochzeiten oder anderen Festen
II Verordnung, die überhöhte Lohnforderungen des Gesindes und die Abwerbung des Gesindes durch andere Dienstherren verhindern soll