Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Kostung
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Kostpfennig
Kostspan
Kostträger
Kostüm
Kostümer
1Kostung
2Kostung
, f.
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zu
2kosten (II)
I
Mahlzeit anläßlich der Aufnahme in das Amt der Leineweber in Riga
- sal men ehnen vor eynen broder upnehmen und alsdenne des ampts gerechticheit dohn und geven thor kostinge eynen schyncken, thwe stucke dröges fleisches, thwe methwörste, ein halven ossen, vor eine marck brodt, drie thunnen beers und in de bussen viff marck gelde1544 Stieda-Mettig 400Faksimile (ca. 41 KB)
II
Qualitätsprüfung,
vgl.
Koster
- auskostung. die auskostung ist besonders beym weinkauf gebraͤuchlich, bringt aber den contract noch nicht zu seiner vollkommenheit. auch stehet es nicht zu behaupten, daß vor geschehener kostung der kaͤufer die gefahr tragen muß1798 RepRecht II 323Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)