Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kotz(en)geld
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Kostwein
Kot
Köterkoben
Kotschhäuslein
Kotter
Kotterl
Kotze
Kötze
Kotz(en)geld
, n.
zu Kotze "Stoff, Decke"
Entgelt für die Bereitstellung von Decken für Gefangene
Entgelt für die Bereitstellung von Decken für Gefangene
- vngebreuchige forderung und zuschlag (lichtgelt, zehlgelt, einschreibgelt, spitzgelt, kozgelt)1595 Grüll,Bauer 16
- es wierdt auch von den underthanen etwann das ... kotzengelt genomben ...; das ist, ... wann der paur straff verwüerkt, da er darumben eingelegt und ime in die gefenknuß kozen oder des etwas geben wiert ..., gebiert den underthonnen ... von den kozen ... alle tag, solang die straffmessig persohn innen ligt, 12 ₰ ... zu geben1607 OÖsterr./ÖW. XV 159