Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kotz(en)geld

Kotz(en)geld

, n.

zu Kotze "Stoff, Decke"
Entgelt für die Bereitstellung von Decken für Gefangene
  • vngebreuchige forderung und zuschlag (lichtgelt, zehlgelt, einschreibgelt, spitzgelt, kozgelt)
    1595 Grüll,Bauer 16
  • es wierdt auch von den underthanen etwann das ... kotzengelt genomben ...; das ist, ... wann der paur straff verwüerkt, da er darumben eingelegt und ime in die gefenknuß kozen oder des etwas geben wiert ..., gebiert den underthonnen ... von den kozen ... alle tag, solang die straffmessig persohn innen ligt, 12 ₰ ... zu geben
    1607 OÖsterr./ÖW. XV 159
unter Ausschluss der Schreibform(en):