Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kraftbrief
Kraftbrief
, m.
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schriftliche Vollmacht
zu
Kraft (VI)
- 1. Hälfte 16. Jh. SchweizId. V 461
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- hat mir notario ein pergamenten krafftbrieff mit einem anhangenden sigel ... vbergebenTeutschForm. 1571 Bl. 127vFaksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
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