Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kran(en)gerechtigkeit

Kran(en)gerechtigkeit

, f.

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der richtigen Berechnung des Zolls dienendes Recht, auf Schiffen beförderte Waren (mit Hilfe eines Krans) ausladen und wiegen zu lassen
  • 1665 NeußWQ. 311
  • 1671 Schottel,SingJur. 434
  • 1705 KlugeBeamte I2 104
  • 1735 Zedler XV 1731
  • bleiben die meisten policeysachen, als ... stapel-, kran- und niederlags-gerechtigkeiten ..., gegenstaͤnde der besondern reichspolizeygesezgebung
    1785 Fischer,KamPolR. I 30
  • gegenstaͤnde, worauf sich das landesherrliche wasserpolizeyrecht erstreckt, sind ... die aufsicht uͤber die krangerechtigkeit 
    1785 Fischer,KamPolR. III 7