Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kranz
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, m.
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Bedeutung wie neuhochdeutsch
I 1
als Zeichen für Ausschank und Verkauf (von finnigem Fleisch, später -- vergleiche den Beleg von 1717 -- als Schandzeichen gedeutet)
- 1440 Skála,KanzleisprEger 72
- welher fleischacker pfinnig fleisch fail hat, der sol, di weil er das fail hat, auf seinem plossen haubt ain stroen kranz haben1516 OÖsterr./ÖW. XII 99
- ein yder sal mit oeffenen duren ind mit utgestechen krensen zappenum 1520 NeußWQ. 194Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- 1531 OÖsterr./ÖW. XII 383
- welcher fleischhacker pfinniges oder sonsten schädtliches und ungerechtes fleisch hackt und verkauft, der soll mit einen fueß bloßer stehen und vor offentlicher gmaint und versamblung mit einen strobern kranz auf den kopf abgestrafft ... werden1717 NÖsterr./ÖW. XI 71Faksimile (ca. 60 KB)
- 1739 Jäger v.Jägersberg 34
I 2
als Symbol für die Jungfräulichkeit bei der Eheschließung
- diewill er bkhent, das er by dem meittli glegen, soll er im für den blumen vund krantz 30 pfund pfennige geben1555 Bern/SchweizArchVk. 46 (1950) 53
- 1558 PrignitzVis. 578
- wenn die schwängerung oder schwächung gefolget, ... zur hochzeit ... der braut kein kranz ... zugelassen werden [soll]1561 Schlesien/Sehling,EvKO. III 451Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1565 Bayern/Sehling,EvKO. XI 369
Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- das sie sich vor eheleutte außgebenn unnd beide beisammenn die nacht uber in einem bette gelegenn, so wehre sie nicht allein die haube und schleyer zu tragenn unnd denn krantz abtzulegen schuldigk1593 Leipzig/ZRG.2 Germ. 6 (1885) 188Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- um 1650 WürtLändlRQ. III 68
- 1653 HessSamml. II 186
Faksimile (ca. 309 KB)
- 1693? SchlesKirchSchulO. 521
- 1709 Titius,GeistlR. 605
Faksimile (ca. 156 KB)
- 1731 ZürichSamml. II 252
- haben wir geordnet, dass hinfuͤro der tirnen nichts mehr fuͤr den krantz und gefangenschafft-koͤsten ... bezahlt werden soll1743 BernChorg. 55Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- derselbe der von ihm geschwängerten person, je nachdem sie in einem unbescholtenen ruf gestanden hat, drei bis vier prozent von seinem vermögen für den kranz zu bezahlen ... für schuldig zu erkennen ist1805 Scotti,Solms 1257
I 3
Strohkranz als Schandzeichen
- die darin [unzucht] ergriffenen mit ... strohgeflochtenen kränzen ... angetan, ... mit gefangenschaft abgestraft würden1657 SchweizArchVk. 15 (1911) 52
- geordnet, daß die straf der unzucht verschärpfet und ... diejenige, welche sich darin vergreiffen, ... mit ... offentlicher vorstellung mit ... strohinen cräntzen ... abgestraft werden sollenum 1690 VillingenStR. 197Faksimile (ca. 126 KB)
- welcher fleischhacker pfinniges oder sonsten schädtliches und ungerechtes fleisch hackt und verkauft, der soll mit einen fueß bloßer stehen und vor offentlicher gmaint und versamblung mit einen strobern kranz auf den kopf abgestrafft ... werden1717 NÖsterr./ÖW. XI 71Faksimile (ca. 60 KB)
- um 1750 Alemannia 2 (1875) 125
- 1751 ÜberlingenStR. 583
Faksimile (ca. 88 KB)
I 4
als Symbol für eine Amtsübernahme
- [bei der Schulzenwahl:] welcher schultheiß nun dasselbe versiehet und den kranz nicht präsentiret, wird ... mit willkürlicher strafe belegt1697 ZHarz 4 (1871) 82
I 5
als Belehnungssymbol
- 1757 Zepernick,Samml. IV 69
- herzogthuͤmer wurden durch fahnen verliehen, ... zuweilen [findet man] auch einen kranz oder huth1801 Rößig,Altertümer 405
I 6
als symbolische Abgabe
- der bischoff ... sei nit weiter dan mit einem krantze darauff [e. Wald] berechtigt, den er darinnen brechen vnd vffsetzen muge, bis er dardurch reitte, vnd wan er aus dem walde vnd denselbigen verlassen wolte, müsse er den krantz abesetzen vnnd zurücke wider in den wald werffen1561 Freudenstein,WaldSchaumburg 91Faksimile - in Google Books
- 16. Jh. Ehlert,Amelinghausen 11
- ob einer im lant heurateth ..., so soll er ... der herrschaft ... ein cranz und krapfen verehren18. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 109Faksimile (ca. 48 KB)
I 7
im Rechtsbrauch bei Landsknechten
- [eine Exekution wird verhindert:] die musquetirer ... haben eine mägdlein in die schrancke gelassen, welche dem tödter einen kranz samst tüchlein aufs haupt gelegt, darvon zweyen religiosin, dominicaner genandt, ihn hernach nemen zugelassen, dieses ist wieder die heilsame justiz ... gethan worden1637 Breslau/DRWArch.
II
Eisenkranz als Folterwerkzeug?
vgl.
Kränzlein (II)
- entzwischen ... hat ihren der meister etwa auff ein viertel stundt lang den krantz auffgesetzt vnd ds eisen an den rechten fuß geschraupt vnd ihren darnach den krantz wider abgethan, aber sambt den pein eisen also lang an der folter gehalten1627 DRWArch. Baden
- 1644 Schacher,HexenwLuzern 43
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