Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1kreditieren

1kreditieren

, v.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
im 17. Jh. aus gleichbed. frz. créditer entlehnt
jemandem etwas leihweise überlassen
unter Ausschluss der Schreibform(en):