Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreidenrecht

Kreidenrecht

, n.

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doppeltes Ankreiden der Wirtshausrechnung
zu 2Kreide
  • gest ..., den man ... lesset kreidenrecht vber sie gehen fuͤr den vnlust
    vor 1579 J. Mathesius, Hochzeitspredigten ... auffs new ... gemehrt (Nürnberg 1579) 74r