Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreisausreiter
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Kreisausreiter
, m.
dem preußischen Landrat unterstellter, berittener Landpolizist
- 1683 CCMarch. V 3 Sp. 160
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- damit auch bey der postirung denen gemachten anstalten [gg. Viehseuchen] auf das genaueste nachgelebet werde, so muͤssen taͤglich visitationes durch die policey- und creyß-ausreuter angestellet ... werden1729 CCMarch. V 4 Sp. 463Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1748 ActaBoruss.BehO. VIII 57
- [d. landrath] alle ... ordres ... durch ein circulare ... durch den kreis-ausreuter ... bekannt zu machen ... hat1753 ActaBoruss.BehO. IX 580
- bei der combination der recepturen soll der kreisausreuter denen receptoren zu beitreibung der reste zu hülfe gegeben werden1764 ActaBoruss.BehO. XIII 363
- 1780 NCCPruss. VI 3088
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- 1791 NCCPruss. IX 148
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- außer der sicherheit, welche durch das militair ... für die einwohner entsteht, ist für selbige auch noch durch anstellung der kreisausreuter ... gesorgt1797 HohenzollForsch. 1 (1892) 79