Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreisausreiter

Kreisausreiter

, m.

dem preußischen Landrat unterstellter, berittener Landpolizist
  • 1683 CCMarch. V 3 Sp. 160
  • damit auch bey der postirung denen gemachten anstalten [gg. Viehseuchen] auf das genaueste nachgelebet werde, so muͤssen taͤglich visitationes durch die policey- und creyß-ausreuter angestellet ... werden
    1729 CCMarch. V 4 Sp. 463
  • 1748 ActaBoruss.BehO. VIII 57
  • [d. landrath] alle ... ordres ... durch ein circulare ... durch den kreis-ausreuter ... bekannt zu machen ... hat
    1753 ActaBoruss.BehO. IX 580
  • bei der combination der recepturen soll der kreisausreuter denen receptoren zu beitreibung der reste zu hülfe gegeben werden
    1764 ActaBoruss.BehO. XIII 363
  • 1780 NCCPruss. VI 3088
  • 1791 NCCPruss. IX 148
  • außer der sicherheit, welche durch das militair ... für die einwohner entsteht, ist für selbige auch noch durch anstellung der kreisausreuter ... gesorgt
    1797 HohenzollForsch. 1 (1892) 79