Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreisausschreiben

Kreisausschreiben

, n.

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I die zum Kreisausschreibamt gehörende Tätigkeit des ausschreibenden Fürsten
II von einem Kreisausschreibamt an alle oder einzelne Kreisstände (I) gerichtetes Zirkularschreiben in Kreisangelegenheiten; auch die Einberufung zu einem Kreiskonvent und vereinzelt ein von einzelnen Kreisständen (I) ausgehendes Schreiben
  • dieweil von dises reichs-crays staͤnden ein crays-ausschreiben an etliche innhabere an gemeldter grafschafft ausgangen
    1563 Moser,KreisAbsch. I 159
  • 1658 Moser,StaatsR. 29 S. 214
  • 1664 AnnNassau 20 (1887) 127
  • 1705 Moser,StaatsR. 27 S. 258
  • die auslauffende fuͤrstl. mandata, craiß-, auch kriegs-ausschreiben, so nur an den statt magistrat jeden orths gerichtet und lauter politica in sich begreiffen, dannoch auf den canzeln ... vorgelesen ... worden ..., welches wir abgethan
    1707 Hartmann,WürtGes. II 459
  • 1723 Moser,StaatsR. 26 S. 382
  • 1746 Moser,StaatsR. 28 S. 167
  • 1789 Krünitz,Enzykl. 48 S. 518
unter Ausschluss der Schreibform(en):