Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreisausschuß

Kreisausschuß

, m.

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I von einem Kreis (III 2) erstelltes Militäraufgebot
II Ausschuß (I) bei einem Kreis (III 4), der insbesondere für Rekrutierungsfragen (Landwehr) zuständig ist
III gewählte Vertretung der Gemeinden eines Kreises (III 4) 
  • die kreisgemeinde [wird durch] den kreis-ausschuß vertreten ... der kreis-ausschuß soll ... aus einem deputirten auf 600 seelen der bevoͤlkerung eines jeden kirchspiel bestehen
    1831 Oldenburg/Pölitz,Verf. I 2 S. 1051