Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreisfürst
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Kreiseinnehmen
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Kreisexekution
Kreisexekutionsordnung
Kreisextraordinarium
Kreisfiskal
Kreisfuhre
Kreisfürst
, m.
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I
kreisausschreibender Fürst
vgl.
Kreismitfürst
- sollen ... die kreyß-, chur- und fuͤrsten, die es in ihren kreyssen vonnoͤthen seyn achten, alle ihres kreyß verwandte staͤnde ... an eine gelegene malstatt beschreiben und nach sage dieser ordnung gut ... kriegsvolck aufnehmen1542 RAbsch. II 449Faksimile (ca. 115 KB)
- 1544 ZSchwabNeuburg 23 (1896) 129
- 1553 BambBer. 33 (1871) 105
- da einer diesem ampt [d. Kreisobersten] nicht laͤnger vorseyn wolte, soll er dem ausschreibenden creyß-fuͤrsten solches ... zu erkennen geben1555 RAbsch. III 28Faksimile (ca. 110 KB)
- 1556 Moser,StaatsR. 27 S. 7
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- auf dem fall ein ausschreibender creiß-fuͤrst ... zu dem amt des obristen gezogen, derselbige ... soll gemeinem nutz zu gutem ohne ... belohnung demselben fuͤrseyn1563 Lünig,CJMilit. 464Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1588 Moser,StaatsR. 28 S. 354
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- der herr cardinal von Oesterreich als mit-ausschreibender creiß-fuͤrst1590 Moser,StaatsR. 27 S. 78Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kan ... geschlossen werden, daß der ausschreibenden craysfuͤrsten ... keiner ohne des andern vorwissen, zuthun oder einwilligen die staͤnde dises ... crayses zu beschreiben befugt [ist]1595 Moser,KreisVerf. 185Faksimile - in Google Books
- beede herrn ausschreibende craisfürsten1596 Laufs,SchwäbKreis 430
- 1664 DarstWürtG. III 275
II
im Deutschen Bund
- [Vorschlag f. Bundesverfassung:] der ganze fürstenbund wird ... in drei divisionen oder kreise ... eingetheilt und zur leitung der militaͤrangelegenheiten jedem kreise ein kreis- oder bannerfuͤrst vorgesetzt, welche der fürstenrath auf lebenszeit waͤhlt1815 AktWienKongr. I 2 S. 52