Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreiskorrespondenzstand

Kreiskorrespondenzstand

, m.

Kreisstand (I), der einer Kreiskorrespondenz angehört
  • was ... von gemeinen crayß- und muͤntz correspondentz staͤnden gehandlet und verabschiedet, demselben soll auch von allen denselben staͤnden und crayßverwandten gehorsamlich gelebt ... werden
    1582 RAbsch. III 410