Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreismatrikularanschlag

Kreismatrikularanschlag

, m.

wie Kreisanschlag 
  • 1653 Scotti,Cleve I 313
  • 1730 Moser,StaatsR. 30 S. 452
  • die reichs- und craiß-matricular-anschlaͤge von rechtswegen nach denen eigentlichen kraͤften eines jeden standes insbesondere gegen einander proportioniret seyn sollen
    1735 Faber,Staatskanzlei 109 S. 389
  • 1742 Moser,StaatsR. 26 S. 451
  • 1778 Pfeiffer,RRitterschaft I 20
  • unter den reichsunmittelbaren herrschafften, die der reichs-ritterschafft nicht incorporirt sind, ist ... zu bemerken, daß es 1) viele giebt, die einen gewissen reichs- und kreis-matricular-anschlag haben und zu entrichtung bestimmter kammerzieler verbunden sind
    1786 Mader,ReichsrMag. VII 380
  • [Übschr.:] verzeichniß der kreismatrikularanschlaͤge der schwaͤbischen kreisstaͤnde samt ihrer bevoͤlkerung
    wohl 1797 J.B. Hofer, Reichsstaatsrechtl. Untersuchung ... (Rottweil 1798) 391