Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreismünzstatt
Artikel davor:
Kreismiliz
Kreismitausschreibamt
kreismitausschreibend
Kreismitfürst
Kreismitstand
Kreismonat
Kreismünzedikt
Kreismünzordnung
Kreismünzprobationstag
Kreismünzschluß
Kreismünzstatt
, f., Kreismünzstätte, f.
in einem Kreis (III 2) eingerichtete Münzstatt (je Kreis drei bis vier), auf der die nicht im Besitz eigener Bergwerke befindlichen Kreisstände (I) nach den in ihrem Kreis (III 2) eingeführten Münz- und Probationsordnungen unter eigenen Kreisbeamten (Kreiswardein) und unter Einhaltung des Reichsfußes Münzen prägen lassen müssen; in der Praxis nur vereinzelt und nur für kurze Zeit eingeführt
- ordnen ..., daß muͤntz-hern, so eigene bergwerck haben, auff ihren sonderen muͤntzen nur dasjenig gold oder silber, so viel daselbsten gewonnen, zu vermuͤntzen unverbotten, ... alles ander erkaufft oder sonsten an sich gebracht gold oder silber sollen sie, wie andere staͤnde, auff den angestellten drey oder vier creyß-muͤntz-staͤdten vermuͤntzen zu lassen schuldig seyn1571 RAbsch. III 345Faksimile (ca. 107 KB)
- 1630 Wielandt,BadMünzG. 154
- 1690 Scotti,Cleve I 658
- 1691 CCMarch. IV 1 Sp. 1311
Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1761 MittErfurt 53 (1940) 153
- solle bey jeder rechtmaͤßiger crays-muͤnz-statt ein special-muͤnzwardein ... seyn1773 Moser,KreisVerf. 252Faksimile - in Google Books
- crays-muͤnzstaͤtte seynd nun: im bayrischen: Muͤnchen, Salzburg und Regensburg. im fraͤnckischen: Wuͤrzburg, Schwabach, Wertheim und Nuͤrnberg. im oberrheinischen: Fulda, Darmstatt, Hanau und Franckfurt. im schwaͤbischen: Stuttgart, Baden, Tettnang und Augsburg1773 Moser,KreisVerf. 740Faksimile - in Google Books
- 1773 Moser,KreisVerf. 745
Faksimile - in Google Books
- 1797 HohenzollForsch. 1 (1892) 111