Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreisoberst
Artikel davor:
Kreismonat
Kreismünzedikt
Kreismünzordnung
Kreismünzprobationstag
Kreismünzschluß
Kreismünzstatt
Kreismünzwardein
Kreisnachgeordnete
Kreisnemede
Kreisnotar
Kreisoberst
, m.
I
Leiter der Exekutivgewalt eines Kreises (III 2), wie Kreishauptmann (I), später auf die Leitung des Militärwesens (Kreismiliz) beschränkt
- von wahl und verordnung der kreisobersten und deputierten räten ... von bestallung und besoldung der kreisobersten ... von pflicht der kreisobersten ... von der kreisobersten ... gwalt und ambt [Aufzählung d. Amtsbefugnisse]1554 WürtVjh.2 10 (1901) 86-88
- der kreisobersten ... ampt uf der execution des landfridens steet1554 WürtVjh.2 10 (1901) 87
- 1555 RAbsch. III 26 [uö.]
Faksimile (ca. 117 KB)
- waͤre es ..., daß einer oder mehr kreyß-staͤnde an solcher vollnziehung [d. Kreisschlüsse] ungehorsam oder saͤumig erscheinen wuͤrden ..., so sollen die andere staͤnde mit huͤlff und zuthun deß kreyß- obersten und der zugeordneten ... den oder dieselbigen ungehorsamen zu der gebuͤhr, auch abtrag des schadens anhalten1559 RAbsch. III 169Faksimile (ca. 111 KB)
- damit des h. reichs land-friede desto steiffer gehalten ... werde, ... soll dieser loͤbl. schwaͤbische reichs-creiß zu bestaͤndiger handhabung ... desselben ... seinen creiß-obristen haben, welcher durch die staͤnde dieses creißes erwehlet worden1563 Lünig,CJMilit. 464Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen alle ... creiß-obersten denen staͤnden dieses creißes, welche fuͤrstlichen standes ... seyn werden, bey ihren fuͤrstlichen wuͤrden ... verspruch thun, aber die andere ... einen leiblichen eyd schweren, wie nachfolgende form ... ausweiset1563 Lünig,CJMilit. 464Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der creiß-obriste soll in diesem creiß der zugeordneten staͤnde oder ihrer nachgesetzten kriegsraͤthe wissen, willen und consens in allem zu ersuchen und zu gebrauchen schuldig seyn, auch ohne ihren rath und zuthun etwas zu handeln weder macht noch gewalt haben1563 Lünig,CJMilit. 465Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1564 RAbsch. III 204
Faksimile (ca. 112 KB)
- den creyß-obersten gewalt gegeben, uͤber die einfach auch die gedoppelte huͤlff aufzumahnen ... auch die creyß-obersten in hoͤchster erheischender noth die huͤlff getripelt auf die anschlaͤge aufzumahnen macht haben sollen1566 RAbsch. III 217Faksimile (ca. 115 KB)
- die aufmahnung niemand anderst dann den crays-obersten ... gebuͤhren solle1573 Moser,StaatsR. 32 S. 60Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1594 RAbsch. III 424
Faksimile (ca. 110 KB)
- 1648 RAbsch. III 600
Faksimile (ca. 85 KB)
- auf erfordern des crays-obristen die behoͤrige ... hilfe ... an volk, geschuͤz, munition, und was zum kriegs-zuge sonst gehoͤrig, [leisten]1654 SammlStaatssachen I 36
- 1681 RAbsch. IV 138
Faksimile (ca. 104 KB)
- creyß-obersten oder creyß-hauptleuten, deren amt von dem amt der creyß-ausschreibenden fuͤrsten sehr ... unterschieden1698 Faber,Staatskanzlei III 97
- sollen nach der executions- und cammer-gerichts-ordnung die mandata executorialia an die creyß-obersten und nicht an die ausschreibende fuͤrsten gerichtet werden1698 Faber,Staatskanzlei III 100
- hat man die creyß-obersten oder hauptleuthe zu exequirung der urtheil ... gebraucht, welches meistens durch des kaysers authoritaͤt geschehen, welcher die hoͤheste macht zu exequiren allein exerciret1698 Faber,Staatskanzlei III 103
- hat ... jeder kreis einen kreis-obersten, ducem circuli, dessen amt ist, (1.) ein fleißiges auffmercken zu haben, ob und wo sich eine krieges-empoͤrung, muster-platz und andere rottirung in dem kreis ereignen wollen, (2.) darauff nach gelegenheit der bevorstehenden ... gefaͤhrligkeit ... die ihm zugeordnete an einem ... ort zusammenerfordern und zuberathschlagen, wie starck ... (3.) die huͤlffe von jedem stande zuerfordern, (4.) den kreis von der bevorstehenden gefahr zu befreyen und (5.) gegen die landfriedbrecher und andere verbrecher die kaͤyserliche gesprochene acht, urtheil und andere straffen zu exequiren1704 Hübner,ZtgLex. 586Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1721 Ludovici,LehnsProzeß3 288
Faksimile - in Google Books
- creiß-obersten muͤssen, so lange sie dieses amt verwalten, von aller andern pflicht und verbindlichkeit ..., die sie gegen das reich haben, frey sein1733 Zedler VI 1565Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es muß ... ein solcher obrister [Kreisoberst] ...nicht mit einem obersten eines crays-regiments confundirt werden ..., so gehet ... die wuͤrde eines crays-obristens ... dem amt eines crays-generals fuͤr1747 Moser,StaatsR. 29 S. 21Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1751 Buder 258-260
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- der creys-obriste hat ... macht, die creys-mannschafft an ort und stelle, da man deren benoͤthiget, hin zu commandiren ... die gewalt des creys-obristen erstrecket sich noch weiter: es erlangte solcher ... auch die macht, nach gelegenheit der sache ... einen anstand oder friede zu machen oder anzunehmen. es solle sich aber auch derselbe ... keiner hoheit uͤber andere staͤnde annehmen1766 J.Chr. Hirsch, Kurze Beleuchtung ... des Creys-Obristen-Amts ... (Ansbach 1766) 8
- nebst den creysausschreibenden fuͤrsten soll ein jeder creys ... einen creysobristen haben, dessen amt hauptsaͤchlich in besorgung des creysmilitar- und executionswesen bestehet. in verschiedenen creysen ... ist diese charge ... abgekommen oder mit dem creysausschreibamt combinirt worden1770 Kreittmayr,StaatsR. 118Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- einige vermengen die crays-ausschreibende fuͤrsten und die crays-obristen mit einander ... jenes ist ein civil-amt, dises ein militarisches; jenes etwas erbliches, dises etwas personelles1773 Moser,KreisVerf. 180Faksimile - in Google Books
- ein fuͤrst, der craysobrister wird, legt keine formliche pflicht ab ... ein exempel einer wuͤrcklichen beeidigung ... eines craysobristens, der kein fuͤrst ware, hat man im fraͤnckischen1773 Moser,KreisVerf. 476Faksimile - in Google Books
- 1773 Moser,KreisVerf. 773f.
Faksimile - in Google Books
- kan auch ... ein creisausschreibender fuͤrst zugleich zum creisobristen erwaͤhlet werden1782 Scheidemantel,Repert. I 641Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1782 Scheidemantel,Repert. I 642
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das militar-commando ... gebuͤhret ... nach denen reichs-constitutionen in denen craysen, wo die crays-kriegs-aemter ersetzet seynd, forderist dem crays-obristenoJ. Moser,StaatsR. 30 S. 221Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das militar-commando ... gebuͤhret ... nach denen reichs-constitutionen in denen craysen, wo die crays-kriegs-aemter ersetzet seynd, forderist dem crays-obristenoJ. Moser,StaatsR. 30 S. passim
II
in den Plänen zur dt. Bundesverfassung mit Kreiseinteilung der Leiter eines Kreises (III 2)
- die bundesstaaten sollen in 7 kreise eingetheilt werden ... jeder kreis soll einen oder zwei kreisobersten haben, deren befugnisse und obliegenheiten zunaͤchst die aufrechterhaltung und befolgung des bundesvertrags, der bundesbeschlüsse und der bundesrichterlichen spruͤche, die militaͤrverfassung und allgemeine ordnung und sicherheit im kreise betreffen1814 AktWienKongr. I 1 S. 49
- 1814 Botzenhart,Frhr.v.Stein V 15
- kreisvorsteher (welches wort man dem der kreisobersten in den entwuͤrfen vorgezogen hat)1815 AktWienKongr. II 7