Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreiswärtel
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, m.
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wie das vor
- man beschrankte einen ort zwischen beyden laͤgern, erwelte von jeder parthey vier rittere zu schrankenschirmern (thurniermaͤssig werden sie griswertel, bässer kreißwaͤrtel genennet)1668 Fugger,Ehrensp. 967Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- waren ... warner oder crayß-waͤrtel [in d. Kampfkreis] ... dabey, ... die genau acht gaben, damit alles recht zugieng1755 Hellfeld II 1274 Anm. zu § 9Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)