Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kretzer
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, m.
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zu kratzen (vgl. AnmFrankfRef. Erg. Bd. 233, s.u. Kretzerei)?
nur aus dem Frankfurter Raum belegt als Bezeichnung für einen Einnehmer von Gerichtsbußen, der die Schuldposten nach Entrichtung aus dem Verzeichnis auskratzt oder -streicht
nur aus dem Frankfurter Raum belegt als Bezeichnung für einen Einnehmer von Gerichtsbußen, der die Schuldposten nach Entrichtung aus dem Verzeichnis auskratzt oder -streicht
- als he [Ratsherr] ein jar kreczer was1376 Lexer I 1724Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- als man von alde kretzern noch schuldig was1441 Diefenb.-Wülcker 716Faksimile (ca. 192 KB)