Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kretzer

Kretzer

, m.

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zu kratzen (vgl. AnmFrankfRef. Erg. Bd. 233, s.u. Kretzerei)?
nur aus dem Frankfurter Raum belegt als Bezeichnung für einen Einnehmer von Gerichtsbußen, der die Schuldposten nach Entrichtung aus dem Verzeichnis auskratzt oder -streicht
  • als he [Ratsherr] ein jar kreczer was
    1376 Lexer I 1724
  • als man von alde kretzern noch schuldig was
    1441 Diefenb.-Wülcker 716