Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kreuzen

kreuzen

, v.
II mit einem Kreuz kennzeichnen
  • 1 als Sinnbild des geistlichen Standes
  • 2 als Herrschaftszeichen bei der Münzprägung
  • 3 als Zeichen der Kenntnisnahme und Billigung
  • 4 auf einem erstinstanzlichen Urteil als Zeichen der Berufung an die nächste Instanz
  • 5 als Grenzzeichen
III wallfahrten