Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kreuzer

Kreuzer

, m.
was oder wer ein Kreuz trägt
I eine Groschenmünze mit aufgeprägtem Doppel- oder Radkreuz; urspr. in Meran geprägt als Zwanziger, also Münzsorte im Wert von zwanzig Denaren oder 1Bernern; ab dem 15. Jh. in Österreich eingeführt als Münze im Wert von vier Pfennigen (I) bzw. sechzigster Teil eines Guldens; später in zahlreichen deutschen Städten geprägt
II Kreuzfahrer, Ordensritter
III Barfüßermönch