Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Krida
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, f.
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aus mlat. u. altital. crida, ital. grida "öffentl. Ausruf" entlehnt; die Bedeutungsverengung auf das Begriffsfeld "Konkurs" geht wohl auf den Ausdruck crida pignorum zurück
I
Konkurs(verfahren), Konkurseröffnung
- wellicher glaubiger ... sein schuld in dem ersten proceß oder crida nit fürbringt1552 Walther,Trakt.(Ri.) 53Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- wann auf ein vorgehunde crida ein guet zu bezallung der schulden durch die glaubiger ... verkhauft wierdet, so sein die glaubiger ... die schermbung ... zu thuen schuldig1599 NÖLREntw. II 4 § 12
- biß zu erledigung der crida alle executiones einstellen1644 Weingarten,Fasc. I 1 S. 123Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [die] crida ... wird ... vorgenommen, wann entweder bey leb-zeiten die schuldner nicht vermoͤgend, seine glaubige zu befriedigen, und hierumen die cridam anmeldet oder wann nach absterben das vermoͤgen nicht zulaͤnglich, die schuldner hieraus zu befriedigen1752 Greneck 260Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1752 Greneck 303f. [vgl. Reg. 5]
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- waͤre von fremden eigenthum etwas unter denen guͤtern des cridatarii in natura noch anzutreffen, koͤnte solches nicht in die crida verfallen, sondern muͤßte noch vor der classification [d. Gläubiger] abgezohen und denen eigenthumern vorbehalten werden1752 Greneck 305Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- so lang keine crida verhenget worden, ist jedem glaubiger erlaubt, sieh um seine bezahlung zu bewerben, wann solches nur ohne heimlicher verstaͤndnuß mit dem gegentheil beschiehet1752 Greneck 363Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1752 Greneck 375
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II
(öffentlich ausgehängte) Konkurserklärung
- von anschlahung der crida ...1552 Walther,Trakt.(Ri.) 43Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- 1552 Walther,Trakt.(Ri.) 54
Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- edikt oder crida1688 Beckmann,Idea 471Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Versteigerung
- crida, offentlicher ausruff oder verganthung1733 Der in allen Vorfällen vorsichtige Banquier., . (Frankfurt und Leipzig 1733) I 483
- die crida; gant, gerichtlicher ausruf an meißt biethende1815 Höfer,ÖWB. I 138
- krida, versteigerung des vermoͤgens1815 Höfer,ÖWB. II 174