Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kridaerledigung

Kridaerledigung

, f.

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Abschluß des Konkursverfahrens
  • dem schuldner verbotten seyn soll, ... weiter jemanden biß zur cridae erledigung zu bezahlen; da es auch beschehe und erwiesen wurde, dasselbe von den creditorn wiederumben und ad massam bonorum zuruck abgefordert werden kan
    1644 Weingarten,Fasc. I 1 S. 123