Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kridahandlung

Kridahandlung

, f.

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I 1 wie Krida (I) 
  • mit was ordnung in den cridahandlungen die glaubiger und ansprecher bezalt werden wollen
    1552 Walther,Trakt.(Ri.) 43
  • am ende einer cridae-handlung aber seynd folgende formalien zu setzen: im uͤbrigen wird denenjenigen partheyen, welche sich bey diesen concurs nicht gemeldet, hiemit das ewige stillschweigen auferleget, denen classificirten aber ..., solches inner den gerichtsbraͤuchigen termin anzubringen, vorbehalten
    1752 Greneck 306
I 2 wie Krida (III), Konkurserklärung
  • summarij landtrechtssachen ... seint nemblichen die clagen vnd sachen, so betreffen ... edict oder cridahandlungen 
    1573 NÖLTfl./Chorinsky
II Akte eines Konkursverfahrens
  • wegen denen restirenden herren-forderungen eine ... verzeichnuß unter des verwalters fertigung denen cridae-handlungen beyzulegen
    1752 Greneck 304
unter Ausschluss der Schreibform(en):