Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegshilfe

Kriegshilfe

, f.


I finanzielle oder militärische Unterstützung des Reichs in einem Reichskrieg durch einen Reichsstand
II finanzielle Unterstützung des Landesherrn im Kriegsfall durch die Landstände
  • die kriegshilf [sei] ... als erledigung des landsfürsten uf gelt gemeint
    1607 WürtLTA.2 II 563