Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegsjurisdiktion

Kriegsjurisdiktion

, f.

Kriegsgerichtsbarkeit
  • [der] scharfrichter ... sol ihn führen auf freien platz und ihm sein leib in zwei stücken schlagen ..., alsdan sol er begraben werden, wie in kriegsjurisdiktion gebräuchlichen ist. wann solches geschiehet, so ist dem kaiserlichen kriegsrecht ein gnügen geschehen
    1621 Frauenstädt,MalefB. 287
unter Ausschluss der Schreibform(en):