Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegskasse

Kriegskasse

, f.

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I Behältnis (Kasse I) zur Aufbewahrung der einer Truppe gehörenden Geldmittel
II Kasse (II 1), die die für militärische Belange bestimmtem (Steuer)-Gelder verwaltet, auch Intendantur in einem Reichskreis sowie Rechnungsstelle eines Truppenteils; mitunter schwer zu trennen von Kriegskasse (III) 
III Vermögen (Kasse II 3), das von der Kriegskasse (II) verwaltet wird; teilweise schwer zu trennen von Kriegskasse (II) 
IV
  • die steuerkasse -- sie hieß unter der fürstbischöflichen regierung [des ... kursalzburgischen fürstenthums Eichstädt] kriegskasse -- bestreitet die auslagen für gesandschaften, agentien, medicinal anstalten und solche besoldungen, die in den meisten reichsländern der verfassung gemäß auf der steuerkasse haften
    1807 Hormayr,SüddArch. I 52
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