Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegskollegium

Kriegskollegium

, n.


I anläßlich der ersten türkischen Belagerung Wiens zur Kriegsleitung eingesetztes und nach Beendigung des Kampfes wieder aufgelöstes Gremium
II im 18. Jh. Kollegium v. Kriegsräten (II), in größeren Staaten meist Oberkriegskollegium genannt, tw. auch Abteilung des Kriegsministeriums
unter Ausschluss der Schreibform(en):