Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegskontrollor

Kriegskontrollor

, m.

Kassenbeamter für den Militäretat
  • verordnen wir ..., dass unser hofcammer ... unter dem titul eines kriegscontrolors einen ... man bestellen ... solle, welcher des buchhaltens, stylo mercantili nach der manier, so man scrittura doppia nennet, ... kündig seie; dieser kriegscontralor solle ein buch führen, aus welchem alle augenblick sowohl über das ganze capital der 12 millionen als über ein jedes particulare ... ein bilanz gezogen ... werden möge
    1697 Fellner-Kretschmayr III 35