Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegsobservanz

Kriegsobservanz

, f.

wie Kriegbrauch 
  • 1657 HadelnPriv. 286
  • 1717 Lünig,CJMilit. Anh. 246
  • die kriegs-gebraͤuche und observanzen sind entweder allgemeine, die bey der miliz aller oder doch der meisten potentaten eingefuͤhrt sind ..., oder besondere, die nur bey dieses oder jenes fuͤrsten truppen eingefuͤhrt sind, oder einzelne, die nur bey einem regiment uͤblich sind. die kriegs-gebraͤuche gelten eben so wie andere kriegs-gesetze; doch wird neuangeworbenen und denen, welche noch nicht lange gedient haben, hierin etwas nachgesehen, weil dieselben nicht oͤffentlich kund gethan werden
    1790 Krünitz,Enzykl. 50 S. 407