Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegsstaat

Kriegsstaat

, m.

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Grundwort im 15. Jh. aus lateinisch status "Zustand, Verfassung" entlehnt

I das Militärwesen in Kriegs- und Friedenszeiten
II die zum Kriegswesen gehörenden Personen, das Heer oder Teile desselben
III schriftliche Instruktion für das Militär- und Verteidigungswesen
IV
  • der kriegsstaat ... ein kriegerischer oder auch ein kriegfuͤhrender staat wie auch ein staat, der eine große kriegsmacht haͤlt
    1808 Campe II 1060
unter Ausschluss der Schreibform(en):