Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegsvogt

Kriegsvogt

, m.

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I gerichtlich bestellter Vormund für Kinder, ledige oder verwitwete Frauen besonders im Prozeß, für Ehefrauen in Rechtsgeschäften mit dem Ehegatten,
  • sol derselb zugegeben kriegßvogt oder anwald swerenn, wie ob dauon gemelt, bey dem titul curator ad litem
    1530 Sponheim/DRWArch.
  • 1601/1788 WürtLändlRQ. II 543 Anm. 4 zu S. 542
  • 1610 WürtInv. VIII 88
  • 1631 Reyscher,Stat. 295
  • 1691 Stieler 151
  • kriegsvogd, curator bonorum vel ad litem
    1691 Stieler 528
  • 17. Jh. P. Fähnle, Geschichte des ehem. Heilbronner Herrendorfes Flein ... (1908) 64
  • 1736 PatrArch. I 154
  • 1741 Frisch I 549
  • 1752 Sattler,Würt. 79
  • 1752 Sattler,Würt. 209
  • 1758 Reyscher,Ges. XIV 771
  • wenn zwischen den minderjaͤhrigen und ihrer vormundschaft prozesse entstehen, ... wird erstern ein besonderer kriegsvogt (curator litis) zugeordnet
    1785 Fischer,KamPolR. I 104
  • die frauenzimmer koͤnnen ihre kriegsvoͤgte willkuͤrlich abschaffen und andere annehmen
    1785 Fischer,KamPolR. I 258
  • kann sich ... keine weibsperson ohne kriegsvogt der losung begeben
    1786 Schwarz,Losungen 24
  • waisen können ohne ihre pflegvögte und witfrauen ohne ihre kriegsvögte ... keinen gültigen kauf oder verkauf eines unbeweglichen guts abschließen
    1793 Rottweil/QNPrivatR. II 2 S. 417
  • die geistlichen sollen in ehesachen keiner parthei weder als vormuͤnder noch als pfleger oder kriegsvoͤgte beistand leisten
    1794 Hartmann,WürtGes. III 77
  • 1825 Reyscher,Ges. XVIII 424
  • 1829 Pöhls,HR. II 71
  • andere weibspersonen betreffend, so ledigs oder ohne kinder wittwenstands seyen vnnd jhr volkommen alter erreicht haben: ob sie wol vermoͤg gemeiner geschribnen rechten fuͤr sich selbsten klagen vnnd antworten ... moͤchten: dieweil jedoch in vnserm hertzogthumb dergleichen weibspersonen ohne kriegsvoͤgt bißher im rechten nicht leichtlich zugelassen worden, als lassen wir es bey solchem gebrauch verbleiben vnd woͤllen, wa weibspersonen vor gericht zuschaffen, die zuuor nicht bevoͤgtet seyen, daß jhnen allweg ... ein curator ad litem oder kriegsvogt zugeordnet werden solle
    oJ. WürtLR. 1610/Reyscher,Ges. V 80
II stadt-ulmischer Vogt als Kommandant der in seinem Vogteigebiet befindlichen Militärabteilung
unter Ausschluss der Schreibform(en):