Kriminalhandel, m.
Kriminalhandel, m.
wie Kriminalfall
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criminal oder andere poenal händel1569 Lübeck/Sehling,EvKO. V 375 Faksimile
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daß man in verborgenen criminalhaͤndeln ... wol ehender zu der tortur moͤge schreiten1647 Rimphof,DrachKö. 518
- 1696 ZSchweizR.² 29 (1910) 204
- 1720 Zipffel,Händel Titelbl.
- 1733 Pitz,OsnabrRegistratur. 75
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die hohe [Gerichtsbarkeit], welche man auch den blutbann, die frais oder das zentgericht zu nennen pflegt, beschaͤfftigt sich mit der untersuch- und bestrafung groͤßerer verbrechen und auf leib und leben gehender criminalhaͤndeln1770 Kreittmayr,StaatsR. 20 Faksimile