Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriminalruf

Kriminalruf

, m.

für die öffentliche Bekanntmachung bestimmte Ausfertigung eines Strafurteils?
  • das sigill, so auf civil- und criminalruf gesetzt wird
    1696 ZSchweizR.2 29 (1910) 251