Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Krippe
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Krinnlein
Krippe
, f.
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zur Etymologie und Wortformen vergleiche DWB. V 2320ff., Kluge20 406 und DudenEtym. 371
Grundbedeutung Flechtwerk; zunächst geflochtener, später hölzerner oder steinerner Trog zum Füttern des Viehs; als Futterstellen sind Krippe und Tränke die räumliche Grenze für den Haftungsbereich des Gewalthabers bei Einlager oder Pfändung
Grundbedeutung Flechtwerk; zunächst geflochtener, später hölzerner oder steinerner Trog zum Füttern des Viehs; als Futterstellen sind Krippe und Tränke die räumliche Grenze für den Haftungsbereich des Gewalthabers bei Einlager oder Pfändung
- wen der leyster leystet mit pherden, sy sten deme zcu faren, uf den man leystet, czwuschen krippen unde rechter trencke. wulde abir eyn man in wite adder ungewonliche trencke riten, geschege do syme pherde schaden, den muste he selber tragennach 1358 Rb.n.Dist. III 16 Dist. 2Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da solch pfandt zwischen der krubbe und trencke durch unvorsehenden fall schadhaft wurde, das alsodan der pfandthaber dessen ungultig sei und pleibe1592 StralsGO. 10