Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kronbeschwerde

Kronbeschwerde

, f.

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Abgabe an die 1Krone (II 2) 
  • daß die kleine cron-gesinde, welche nahe bey den kirchen belegen und von den capellanen und kuͤstern ... gebrauchet und possidiret worden, von allen cronbeschwerden frey seyn sollen
    1675 SammlLivlLR. II 690
unter Ausschluss der Schreibform(en):