Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kronengewicht
Artikel davor:
Kröner
Kronerbe
Krönerin
Kronfeldmarschall
Kronsgefängnis
Kron(en)geld
Kron(en)gerechtigkeit
Kronengerechtsame
Kron(s)gesinde
Kronengewaltiger
Kronengewicht
, n.
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Gewichtseinheit für Münzen
zu
1Krone (IV)
- ob aber die ducaten, so das cronen-gewicht nicht haben, gar verruffen oder mit defalcation des erscheinenden mangels angenommen werden sollen1667 RAbsch. IV 55Faksimile (ca. 98 KB)