Kronspfarre, f.
Kronspfarre, f.
in Livland Kirchengemeinde, deren Pfarrer von der ¹Krone (II 2) eingesetzt wird; auch die Pfarrstelle
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allermaaßen i.k.m. die macht und gerechtigkeit, die pastores und seelensorger in den versammlungen, welche regal- oder krons-pfarren sind, alleine einzusetzen, sich hiermit gaͤntzlich wollen vorbehalten haben1691 SammlLivlLR. II 1226 Faksimile
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gegenwaͤrtig werden bei kronspfarren die kandidaten von der gouvernementsregierung in vorschlag gebracht1821 SammlLivlLR. II 715 Faksimile