Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kronsteuer
Artikel davor:
Kronslandgut
Kronslehngut
kronlich
Kronenmünze
Kronspfarre
Kronprinz
Kronsproviantmeister
Kronrente
Kronenschlag
Kronsschuld
Kronsteuer
, f., Kronensteuer, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Steuer anläßlich einer Krönung, insbesondere von den Juden an den Kaiser zu leisten
vgl.
Krönungssteuer
- bericht, die ... von der judenschaft alhier geforderte cronsteuer, opferpfenning und andere gelder betreffend1404? Kracauer,GJudFrankf. I 141 Anm. 3
- 1533 LutherGesAusg. III 12 S. 386
- 1668 Fugger,Ehrensp. 261
Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- gefaͤlle, schatzungen, nutzungen, bußen und alles andere, nichts (als allein die cron-steuer) ... außgenommen1685 Schudt,JüdMerkw. III 88
- 1689? BeitrNRh. 3 (1888) 150
- die juden einem roͤm. kayser, wann er das reich antritt, eine cronsteuer und opffer-pfennig zu geben schuldig [sind]1714 Schudt,JüdMerkw. II 1 S. 138
- 1717 Fellner-Kretschmayr III 297
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- 1720 Lünig,TheatrCerem. II 118
Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- bau-, vestungs-, huldigungs-, cron- und andern steuren, deren sich das land nicht entbrechen mag, sondern sich darinnen willig finden lassen muß1731 Ludewig,Anzeigen I 309Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1755 Kretschmayr-Walter II 342
- die kaiserlichen einkünfte ... bestehen ... in der kronensteuer, welche dem kaiser bei dem antritt der regierung von allen juden in dem ganzen römischen reiche für den allerhöchsten schutz gereicht werden sollte, aber heutigen tages nur von den reichstädtischen juden erlegt wird1757 RechtVerfMariaTher. 453
- 1774 Moser,JustizVerf. II 475
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1786 Kerner,RRittersch. 1206
- kronen-steuer, eine steuer, welche einem landes-herrn bey seiner kroͤnung oder zur annehmung der koͤniglichen wuͤrde entrichtet wird ... insonderheit nennt man kronen-steuer die abgabe, welche die juden als kaiserliche kammer-knechte in mittlern zeiten dem kaiser bey gelegenheit seiner kroͤnung zu Aachen und zu Rom zu entrichten schuldig waren1791 Krünitz,Enzykl. 53 S. 829
- die frankfurtische judenschaft erlegt die sogenannte kronsteuer oder den opferpfennig1791 MerkwKönigswahl 167Faksimile - in Google Books
- die judensteuern waren ... der dritte pfennig oder die kronsteuer; mußte jedem neugekroͤnten roͤmischen koͤnig von den juden zu einer ehrung, ihr leben damit zu loͤsen, gegeben werden, weil man annahm, der kaiser sey befugt, alle juden, wenn er wollte, umbringen ... zu lassen1793 Lang,Steuerverf. 198Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- um 1795 StaatsRHeilRömR. 57
- 1804 Gönner,StaatsR. 726
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)