Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Krügeschlag

Krügeschlag

, m.

mit einem 1Krug ausgeführter Schlag
  • als "frevelbare Sachen ..., die seit dem letzten Gerichtstag vorgefallen ... waren" hatten die Bürger vorzubringen, alles "was rugbar ist, alß schelt word, fluchen und schwehren, krüg und kantenschlag, bindbahre wunten und sunsten"
    1675 Feudenheim/Kollnig,ZentSchriesheim 26