Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kuchenbäcker

Kuchenbäcker

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I in der örtlichen Bäckergilde oder dem Kuchenbäckeramt organisierter Hersteller feiner Backwaren
II
urspr. Kuchenbäcker (I), der für Hochzeiten den Kuchen backt und später öffentliche Funktionen bei den Hochzeitsfeierlichkeiten ausübt, in Hamburg als Ratsdiener dem Stadtrat unterstellt
unter Ausschluss der Schreibform(en):