Kuchenbäcker, m.

I in der örtlichen Bäckergilde oder dem Kuchenbäckeramt organisierter Hersteller feiner Backwaren
II urspr. Kuchenbäcker (I), der für Hochzeiten den Kuchen backt und später öffentliche Funktionen bei den Hochzeitsfeierlichkeiten ausübt, in Hamburg als Ratsdiener dem Stadtrat unterstellt