Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küchengülte
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Küchenfrisching
Küchengefälle
Küchengeld
Küchengemahl
Küchengewicht
Küchengülte
, f.
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wie Küchendienst (I)
zu
1Gülte (I 2)
- 16./18. Jh. JbDillingen 37 (1924) 48
- die guͤlten sind entweder staͤndige oder unstaͤndige kuͤchen- oder frucht-guͤlten. die kuͤchen-guͤlten gehoͤren zu den staͤndigen und bestehen in naturalien, welche in die kuͤche des lehensherrn geliefert werden muͤssen ... sie sind ... in dem lagerbuche oder dem lehens- und revers-briefe nach allen ruͤcksichten bestimmt oder nicht ... bey den kuͤchen-guͤlten hat der lehensherr die wahl, ob er sie in natur oder den in den dokumenten bestimmten werth einziehen will1815 WirtRealIndex I 408f.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
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