Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küchengülte

Küchengülte

, f.

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wie Küchendienst (I) 
  • 16./18. Jh. JbDillingen 37 (1924) 48
  • die guͤlten sind entweder staͤndige oder unstaͤndige kuͤchen- oder frucht-guͤlten. die kuͤchen-guͤlten gehoͤren zu den staͤndigen und bestehen in naturalien, welche in die kuͤche des lehensherrn geliefert werden muͤssen ... sie sind ... in dem lagerbuche oder dem lehens- und revers-briefe nach allen ruͤcksichten bestimmt oder nicht ... bey den kuͤchen-guͤlten hat der lehensherr die wahl, ob er sie in natur oder den in den dokumenten bestimmten werth einziehen will
    1815 WirtRealIndex I 408f.