Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küchenholz

Küchenholz

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I im Frondienst (II) zu schlagendes und in die (fürstliche) Küche zu führendes Brennholz bzw. eine Geldabgabe als Ersatz
II Deputatholz