Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küchenkuh

Küchenkuh

, f.


I Kuh (I) als Küchendienst (I) oder entsprechender Geldzins
II
  • die kuchen- oder erndekuh ... es wird ein gastmahl darunter verstanden, welches nach der ernde ... gehalten wird ... die kuchenkuh des centoberamtes wird in der fuͤrstlichen residenz gehalten, und die victualien an fleisch, brod und bier von hofe abgegeben, dahingegen nahm die fuͤrstliche rentkammer die zur kuchenkuh bestimmten und von den bauern zu leistenden geldzinsen und fruͤchte ein
    1788 Thomas,FuldPrR. I 239 Anm. c
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