Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küchenmeier

Küchenmeier

, m.

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Inhaber eines Küchenmeierhofes, der innerhalb bestimmter Grenzen u. Zeiten Küchendienst (I) für den Bischof von Brixen zu leisten hat
  • die kuchenmayr ..., die zum gotzhaus zu B. gehorn, das sy ainem herrn von B., so er zu P. ist, ain viertl iar dienen sollen ...
    1525 ActaTir. III 162