Küch(en)meister, m.

I Leiter einer Küche bzw. des Küchenamts (I), insb. an einem Hof (VIII 4) der Inhaber desjenigen Hofamtes (II), dem die Aufsicht über die Küche sowie deren Verwaltung zusteht, an fürstlichen Höfen tw. Inhaber eines ¹Erbamts (I) mit Aufgabenübertragung an einen Unterbeamten mit gleicher Bezeichnung
II Aufseher in der ,Wollküche' zu Köln
III in Hamburg wie Kuchenbäcker (II)