Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küchenschaf

Küchenschaf

, n.

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I Schaf als Küchendienst (I) 
II
  • küchenschaf ... ein name, welcher denjenigen schafen gegeben wird, welche eine gutsherrschaft zum behufe ihrer küche hält und welche von dem dorfshirten zugleich mit ausgetrieben werden
    1775 Adelung II 1815