Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küchentermin
Artikel davor:
Küchensalz
Küchensalzgeld
Küchenschaf
Küchenschilling
Küchenschreiben
Küch(en)schreiber
Küchenschreiberei
Küchenschwein
Küchenspeise
Küchensteuer
Küchentermin
, m.
Naturalabgabe an die herzogl.-braunschweigische Küche
vgl.
Küchendienst (I)
- dieweil ... in allen ... embtern so wohl wegen der bezalung als der anzahl des kuͤchentermins von einem jahr in das ander keine gleiche durchgehende ordnung gewesen1597 SlgOrgVerwGBrschw. 11
- obgesetzter ... hergebrachter kuͤchentermin eintzig ... zu des ... landesfuͤrsten, in keine wege aber vnter solchem schein zu eines priuati notturfft eingefurdert ... werden [soll]1597 SlgOrgVerwGBrschw. 12
- 16. Jh. ZNdSachs. 1894 S. 128
- 1619 SlgOrgVerwGBrschw. 47
- 1688 SlgOrgVerwGBrschw. 353
- 1770 SlgOrgVerwGBrschw. 602