Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küferrecht

Küferrecht

, n.

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I das im Weinkeller zu beobachtende Verhalten, wie Kellerrecht (II) 
II Bestrafung nach dem Küferrecht (I), wie Kellerrecht (III) 
  • da ein oder ander die keller besichtigen wolte, der oder die ... dass so lang und alt gewohnliche kiefferrecht [drei Streiche mit d. Bandmesser für den über e. Faß gelegten Missetäter] ohne widerred oder ansehung der persohn ausszustehen schuldig sein solle
    1652 SchwäbWB. IV 821