Suche nach kuer* im Index Wortartikel
152 Treffer
(zur Vollanzeige eines Artikels auf den jeweiligen "V"-Button klicken)
Kurerbe
, m., Kürerbe, m.II Inhaber des Kürrechts (B I)
Kurhof
, m., Kürhof, m.I Residenz und Hofhaltung eines Kurfürsten (I)
II kurfürstliche Regierung, Obrigkeit
III Bauernhof in Osnabrück, der einen Kürgenossen (I) stellt
Kurtag
, m., Kürtag, m.I Wahltag, insb. bei der Ratswahl
II Gerichtstermin, in Aachen insbesondere des Kürgerichts (III)
III wie Kürschau (I)
IV (urspr. wohl mit Bezug auf küren III 1, dann auch auf die übrigen Bedeutungen:) ordentliche Gemeindeversammlung in Sachsen, meist mehrmals im Jahr, zur Rechnungslegung der Haushalts und zur Regelung verschiedener dörflicher Angelegenheiten, insb. Feuerschau und Grenzbegehung
V aus gleichbedeutend Kurfürstentag verkürzt
Kurwerk
, n., Kürwerk, n.I wie Kürschau (I)
II wie Kurgeschäft
1Kür
, KurA im Anschluß an kiesen zunächst die Tätigkeit des Prüfens, woraus sich die zwei Bedeutungsstränge des Beurteilens und des Wählens entwickeln, um die sich weitere Bedeutungen ansetzen
- I Abwägung, Beurteilung
- 1 Beratung, prüfendes Bedenken, Dafürhalten
- 2 Belieben, Ermessen und darauf beruhende Entscheidung; häufig in der Wendung mit vrîer kür "freiwillig"
- 3 Prüfung
- 4 Deich- und Wegeschau
- 5 gerichtliche Untersuchung, Gerichtssitzung, Gerichtstag
- 6 Probezeit für Lehrjungen
II Wahl
B aus der Kernbedeutung "Entscheidung nach einer Prüfung, Ergebnis einer Beratung" entstehen verschiedene Bedeutungskomplexe
- I gewillkürte Einung (V), Übereinkunft, autonomes Statutarrecht
- 1 Strafe (meist Geldbuße) für die Übertretung einer 1Kür (B I), in Aachen auch Schuld- oder Strafhaft in einem Privathaus
- 2 Abgabe, Gebühr oder Steuer, häufig für Besthaupt mit starkem Bezug zu 1Kür (A II 1)
- 1 zunächst in der allgemeinen Bed. "Art u. Weise, rechtes Maß", die sich verrechtlicht: durch Übereinkunft festgesetzter Richtwert, Standard, bei Edelmetall der Feingehalt
- 2 Flureinheit beim Grasland einer Warfgenossenschaft auf den Halligen
- 1 Wahlstimme, bei der Königswahl gelegentlich auch personifiziert zu Kurfürst I; häufig belegt sind die Wendungen mit gemeiner (gelîcher) kur "übereinstimmend, einstimmig" u. der kollektive Sg. mit der meisten (merern) kur "mit der Mehrzahl der Stimmen, durch Mehrheitsbeschluß"
- 2 Ergebnis der Wahl zu einem Amt, tw. auch als der Gewählte aufzufassen; hierher vielleicht mnl. core ende tal mit der fraglichen Bedeutung "volle Zeugenzahl für den gültigen Abschluß eines Rechtsgeschäfts"
II Leistung
III Maß
IV Wahlentscheidung
C Befähigung, Vermögen
- I von einer Person ausgehend
- 1 Recht des Auswählens unter mehreren Dingen, Entscheidungsfreiheit, Wahlmöglichkeit
- 2 Recht der freien Wahl zu einem Amt, insbesondere das Stimmrecht bei der deutschen Königswahl, auch erweitert zu: Kurwürde
- 3 Recht auf das Besthaupt
- 4 Verfügungsgewalt einer Privatperson
II von einer Allgemeinheit ausgehend
D weitere, übtr. Bed.
- I Gruppe
- 1 Organ der Rechtspflege und Verwaltung von Flandern bis Oldenburg mit örtlich unterschiedlicher Kompetenz; Verwaltungsausschuß der Gemeinde, Stadtgericht, Gesamtheit der Urteilsfinder, im weiteren Sinne auch eine Versammlung (vgl. mnl. ene cuere beclaghen "eine Versammlung einberufen")
- 2 Wahlmännergremium
- 3 im Bergrecht: Zusammenschluß von Bergleuten zur gemeinschaftlichen Nutzung einer Grube
- 4 eine Koppel Hunde als Abgabe
- 1 nur mnl.: Geltungsbereich der städtischen 1Kür (B I)
- 2 Land, mit dem die Kurwürde verbunden ist
- 3 Amtsstelle
- 4 eine wohl durch eine 1Kür (D I 3) bearbeitete Grube im Bergbau
- 5 wie Kürgut
II Rechtsbereich
2Kür
, m.Küramt
, n., Kuramt, n.I Einrichtung zur Kontrolle des Warenverkaufs, Amtsstelle und Pflichtenkreis des Kürmeisters (I)
II Befugnis zur Königswahl
III (begriffl. gleichgesetzt mit) Reichserzamt in der Hand eines Kurfürsten (I)
IV "die Ämter der O.Pfalz, welche von 1378 an immer dem ältesten Prinzen als Churfürsten zustanden, hießen churämter" Schmeller2 I 1284
kürbar
, adj.- 1 (mit Sachobjekt:) durch 1Kür (B I) verboten, strafbar; bei Wunden: in Länge und Tiefe rechtl. bestimmt als Bemessungsgrundlage der Bestrafung
- 2 (mit Personalobjekt:) straffällig
II ausgesucht, schlagreif
Kürbe
, f.Kürbissen
, m.Kürbiszehnt
, m.Kürbote
, m.Kürbrief
, m.I (Stadt-)Rechtsaufzeichnung
II Innungsbrief, Zunftstatuten, nur in Hessen-Nassau belegt
Kürbrot
, n.Kürbruder
, m.I (Mit-)Bürger (mlat. corafrater 1240 CoutFurnes III 40)
II Zunftgenosse
Kürbruderschaft
, f.Kürbrüche
, f.kürbrüchig
, adj.Kürbuch
, n.I offizielle Sammlung städtischen Rechts, in Aachen Rechtsaufzeichnungen, die das Kürgericht (III) betreffen
II in Utrecht Register der Bußfälligen
Kürbuße
, f.Kürbürgermeister
, m.Küreid
, m.I Auswahleid (Liebermann,WB. 293f.) mit vom Richter oder von der Gegenpartei ernannten Eideshelfern
II Gelöbniseid bei Übernahme eines bestimmten Amtes (als Wahlmann, als Mitglied eines städtischen Ratskollegiums, als Träger der Kurwürde)
küren
, swv.I amtlich prüfen, begutachten, meist mit zufriedenstellendem Ergebnis: abnehmen; gelegentlich aber auch: beanstanden
II obrigkeitlich für Recht befinden, beschließen, festsetzen, anordnen; auch: durch Mitwirkung an einer 1Kür (B I) an dieselbe gebunden sein
III (aus-)wählen
IV aus Bedeutung I entwickelt und verstreut belegt: zu Gericht sitzen, über etwas urteilen, eine Strafe festsetzen, jemanden verurteilen
Kürer
, m.I Aufsichtsperson
II Wähler
Kürerbatzen
, m.Kürgedinge
, n.Kürgeld
, n.I an die Beschaukommission zu leistende Gebühr für eine Deichschau (I)
II im sächsischen Erbrecht: Entschädigung für den Verzicht des jüngsten Sohns auf das Recht, die väterlichen Liegenschaften zu übernehmen
Kürgemach
, n.Kürgemeine
, f.Kürgenosse
, m.I (gewählter) Beisitzer (I 1) am Niedergericht, nach Übertragung der Urteilsfindung auf den Richter nur noch gerichtlicher Schätzer
II Wahlmann bei der Ratswahl
III amtlicher Beschauer
Kürgenosseneid
, m.Kürgerade
, f.Kürgerechtigkeit
, f., Kurgerechtigkeit, f.I wie Kürrecht (B I)
II wie Kürrecht (B IV)
Kürgericht
, n.I Recht auf die Kurmede (I), auch die Abgabe selbst
II Geltungsbereich einer Satzung, Stadtgebiet, wie 1Kür (D II 1)
III städtisches Gericht und Gerichtstermin für Übertretung einer 1Kür (B I)
schriftliche Bestimmungen über das Kürgericht (III) in AachenKürgerichtstag
, m.Kürgesetzbuch
, n.Kürgut
, n.Kürhabende
, m.Kürhafer
, m.kürhaftig
, adj.I (mit Sachobjekt:) strafbar, wie kürbar (I 1)
II (mit Personalobjekt:) straffällig, wie kürbar (I 2)
Kürherr
, m., Kurherr, m.I Rats- u. Gerichtsperson
- 1 in Flandern tw.. durch den Territorialherrn ernanntes Mitglied von Rat u. Gericht in der Gemeinde, wohl synonym gebraucht mit Schöffe
- 2 wie Kürschöffe im engeren Sinn
II Wähler, Wahlmann
- 1 wie Kurfürst (I)
- 2 Mitglied eines Wahlausschusses
III wie Kürmeister (I), Warenaufseher, -prüfer
Kürhufe
, f.kürig
, adj.I abgabepflichtig
II wie kürbar (I 1)
kürisch
, adj.Kürjahr
, n.I Beginn und Dauer einer beschränkten Mündigkeit Minderjähriger
II Jahr der Ratswahl
Kürkammer
, f., Kurkammer, f.II Bez. der Sakristei der Bartholomäuskirche (Dom) in Frankfurt, die als Konklave bei der Königswahl dient
III Warenprüfstelle
Kürklage
, f.Kürlager
, n.Kürlasse
, m.Kürleib
, n.Kürleute
, pl.II Zeugen bei einem Rechtsgeschäft
III Wahlmänner
kürlich
, adj., adv.?I in Erwartung der 1Kür (B IV), in der Hoffnung, (zum König) gewählt zu werden
II "durch Schiedsrichter entschieden' SchweizId. III 448
III wie kurmedig (III)
Kürling
, m.I für besondere Aufgaben ausgewähltes Mitglied einer Schützenbruderschaft
II im Namen des Landesherrn von der örtlichen Obrigkeit für den Kriegsdienst gemusterter und angeworbener Mann
III Person, die der Schultheiß nach erfolgter Geschworenenwahl gegen einen von ihm abgelehnten Geschworenen austauscht
Kürmage
, m.Kürmahne
, f.Kürmahnung
, f.Kürmal
, n.Kürmann
, m.I wie Kürherr (I 1)
II im Brokmer Recht (pl. gebr.): gewählte Volksvertreter für die Rechtsetzung, vermutlich in Personalunion mit dem Richterkollegium, vgl. BrokmerRechtshschr. p. 19
III Wahlmann, Kürherr (II 2)
IV wie Kürmeister (I)
V Bauer, der dem Sterbfallrecht unterworfen ist, Kurmedträger
Kürmannschaft
, f.Kürmark
, n. u. f.II in Aachen Markwährung der Geldstrafen, die das Kürgericht (III) verhängt, wohl im Unterschied zur abgewerteten städtischen Handelsmark
Kürmeister
, m.I amtlicher Warenprüfer und Marktaufseher, tw. auch Inhaber anderer Aufsichtsfunktionen
II in Utrecht eine Person, die Vergehen meldet oder Strafgelder einnimmt
- 1 städtischer Beamter, der vor allem die Beteiligung an Raufhändeln rügt, sie gelegentlich auch richtet und die Strafgelder einzieht
- 2 seit 1430 auch der Pächter der Bußgelder für einen Raufhandel
- 3 der den Kürmeistern (II 2) beigeordnete Ratsherr, der die Verfolgung der gemeldeten Vergehen leitet, vgl. UtrechtRBr. Inl. 184 Anm. 4 u. 185f.
- 4 jeder, der bei der Obrigkeit ein Vergehen anzeigt
III landesherrlicher Beamter in Geldern zum Einnehmen der 1Kür (B II 2)
Kürmeisteramt
, n.I wie Küramt (I)
II Stellung u. Aufgabenbereich eines Kürmeisters (III)
Kürmeistereid
, m.Kürmeisterschaft
, f.Kürmeisterspreis
, m.Kürmonat
, f. u. m.Kürmund
, m.Kürnosse
, m.I angesehener Rechtsgenosse, der (nicht unbedingt aus dem Umstand) zum Teilnehmer am Gericht, Beisitzer (I 1), Gerichtszeugen gewählt beziehungsweise bestimmt wird
II wie Kürherr (II 2)
Kürperson
, f.Kürpfennig
, m.kürpflichtig
, adj.Kürpfund
, n.Kürprälat
, m.Kürpräsenz
, f.Kürrecht
, n., Kurrecht, n.A "das Untersuchen, Rechtsetzen'
- I wie 1Kür (B I)
- 1 Taxgebühr des Kürmeisters (I)
- 2 Strafgeld
II gerichtliche Untersuchung bei Verstößen gegen die städtische 1Kür (B I)
III von der Obrigkeit geforderter Geldbetrag
IV städtisches Gericht in Aachen
- I im bäuerlichen Vermögensrecht: Recht eines Erben, meist des jüngsten Sohnes, unter den festgesetzten Erbteilen als erster zu wählen; Vorkaufsrecht des 1Anerben (II), wobei das Recht tw. mit Kürgeld (II) abgegolten wird; allgemein: Erbfolgerecht des Jüngsten oder Ältesten
II hofrechtlich: Recht auf die Kurmede (I), auch die Abgabe selbst
III allgemein das Recht, frei auszuwählen
IV die mit der Kurwürde verbundenen Rechte, insbesondere das Recht eines Kurfürsten (I) zur Wahl des deutschen Königs
Kürregister
, n.Kürrichter
, m.I Schiedsrichter
II Mitglied des Kürgerichts (III) in Aachen
Kürrolle
, f.Kürschau
, f.I erste oder Weisungsschau zur Anordnung der Ausbesserungsarbeiten an Deichen usw
II zweite oder Strafschau zur Kontrolle der ausgeführten Arbeiten und Bestrafung der Säumigen
Kürschenamt
, n.Kürschengeld
, n.Kürschenhandwerk
, n.Kürschenhaus
, n.Kürschenhof
, m.Kürschenlehen
, n.Kürsch(en)macher
, m.Kürschenmeister
, m.Kürsch(en)werk
, n.Kürsch(en)werker
, m.Kürschenwürchte
, m.Bußgeld der Kürschner für Vergehen gegen die Gildeartikel
I Mitgliedschaft in der Kürschnergilde
Kürschnergilde Kürschnergeselle
I Vorsteher der Kürschnergilde
Kürschenwürchter
, m.II Arbeit, Gewerbe, Beruf des Kürschners
Kürschnergeselle Zunftverband der Kürschner
Kürschnergeselle
Meister der Kürschenwürchtergilde
Kürscher
, m.Kürschknecht
, m.Kürschner
, m.Kürschneramt
, n.Arbeitslohn eines Kürschners
II geistliche Bruderschaft der Kürschnergesellen
Kürschnergeselle
, m.I Arbeit, Gewerbe, Beruf des Kürschners
Kürschnerinnung
, f.I wie Kürschnerzunft
II Mitgliedschaft in der Kürschnerinnung (I)
Kürschnerknecht
, m.Kürschnerlehen
, n.Kürschnermeister
, m.Kürschnerordnung
, f.die bei Kauf und Verkauf von Kürschnerwaren fällige, vom Warenwert berechnete städtische Steuer
Handwerksverband der Kürschner, auch die Gesamtheit der darin geltenden Gewerbevorschriften
Kürschnerungeld
, n.Kürschnerwerk
, n.I Rauchwaren
III Gewerbe, Handwerk eines Kürschners
Kürschnerzeche
, f.Kürschnerzoller
, m.Kürschnerzunft
, f.Kürschöffe
, m.kürschuldig
, adj.Kürschuldige
, m.Kürschwerke
, m.Kürschwester
, f.Kürsohn
, m.Kürspfand
, m.Kürst
, f.Kürstein
, m.Kürstelle
, f., Kurstelle, f.I Amt eines Wahlmannes bei der Ratswahl
Kürstimme
, f., Kurstimme, f.I Wahlstimme
II insb. das Stimmrecht der Kurfürsten (I) bei der deutschen Königswahl und im 1Reichstag (I), auch dessen Ausübung
Kürstock
, m.Kürteil
, n.Kürträger
, m.Kürung
, f.I Ermessen
II obrigkeitliche Prüfung, Taxierung von Waren und Tieren
III Wahl zu einem Amt, bei der Königswahl vielleicht die Proklamation des Gewählten
IV Beschluß, Verordnung, Statut
V Bestrafung
Kürviehnoß
, n.Kürwahrheit
, f.Kürwärter
, m.Kürwort
, n.Kürwunde
, f.kürwunden
, v.Kürze
, f.I Beeinträchtigung
II Abkürzung einer Rechtshandlung
Kürzeichen
, n.Kürzeit
, f.I Termin der Deichschau
II Termin der Wahl in ein Innungsamt
kürzen
, v.I von einer räumlichen Vorstellung ausgehend
- 1 körperl.: des Hauptes kürzen köpfen
- 2 Rechtsvorschriften straffen, auf das Wesentliche beschränken, auch: streichen, weglassen
- 3 eine Sache oder ihren Wert in Abzug bringen, aufrechnen
- 4 eine Pacht, eine Kaufpreis mindern
- 5 (Rechte, Befugnisse) antasten, beschneiden, mindern
- 6 jm. etwas abnehmen, enteignen
- 7 tadeln, strafen; Bedeutungsentwicklung wohl über ,kleiner machen, demütigen'
II von einer zeitlichen Vorstellung ausgehend
- 1 (eine Frist) abkürzen
- 2 (einen Termin) früher ansetzen, vorverlegen
- 3 (eine Verhandlung) beenden, (einen Rechtsstreit) abschließen, beilegen
- 4 (eine Streitsache) rasch beenden, (den Rechtsgang) beschleunigen; mit unscharfer Bedeutungsabgrenzung gegen kürzen (II 3)
kürzern
, v.I (eine Frist) abkürzen
II (einen Termin) vorverlegen
Kürzettel
, m.I Sammlung von Verordnungen für einen Deichbezirk, auch Aufstellung aller bei der Kürschau (I) festgestellten Mängel
II Liste der durch die Mitglieder gewählten und vom Rat zu bestätigenden Gildevertreter
III Liste mit den Namen mehrerer wahlweise zum Tausch angebotener Leibeigener
Kürzling
, m.Kürzung
, f.I Verkürzung der Gliedmaßen als Straftat
II Abzug eines (Geld-) Wertes
III Minderung
IV Rechtsminderung, Unrecht, Nachteil, Schaden
V Wegnahme, Enteignung
VI verkürzter Rechtsgang, beschleunigte Rechtsprechung